Geschäftsbedingungen für die Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung ist eine Versicherung, die den Kunden angeboten wird, um die bei der ESS Moléson gekauften Kurse zu versichern, und zwar im Falle eines Unfalls, einer Krankheit oder wenn die Kurse nicht stattfinden, weil das Skigebiet geschlossen ist, die Zufahrtsstrasse zum Skigebiet unpassierbar ist oder die Bergbahnen geschlossen sind.
Der Versicherer ist die ESS Moléson, die eine Versicherungsleistung unter der Marke „Reiserücktrittsversicherung“ anbietet.
Der Versicherungsnehmer ist eine Person, die bei der ESS Moléson Kurse reserviert oder gekauft und eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat.
Die Reiserücktrittsversicherung versichert nur Kurse, die bei der ESS Moléson reserviert oder gekauft wurden.
CHF 5.- pro Tag und Person.
Die Versicherung gilt ab dem Zeitpunkt des Kaufs, genauer gesagt während des Zeitraums der bei der ESS Moléson gekauften Kurstage. Nur die Kurse der versicherten Person sind von der Reiserücktrittsversicherung gedeckt.
Der Versicherer garantiert die zeitanteilige Rückerstattung oder den Ersatz der versäumten Kurse, und zwar gemäss den Versicherungsbedingungen.
Die Reiserücktrittsversicherung wird die oben genannten Leistungen in den folgenden Situationen versichern:
• Im Falle eines Unfalls der versicherten Person und dies nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests.
• Im Falle einer Krankheit der versicherten Person und nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests, das während der Gültigkeitsdauer der Versicherung ausgestellt wurde.
• Im Falle einer unpassierbaren Zufahrtsstrasse, die zum Skigebiet führt.
• Im Falle einer vollständigen Schliessung des Skigebiets.
• Im Falle der Unfähigkeit einer der Parteien, den Kurs zu verlegen oder zu verschieben.
Die Rückerstattung pro rata temporis oder der Ersatz von Kursen ist direkt im Büro der ESS Moléson geltend zu machen. Fälle von Krankheit oder Unfall, die es nicht ermöglichen, dass die versicherte Person oder ihre Familienangehörigen anreisen können, können zu einem späteren Zeitpunkt per Post oder E-Mail geregelt werden.
Der vorliegende Vertrag unterliegt dem Schweizer Recht und der Gerichtsstand befindet sich in Bulle. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) und des Obligationenrechts (OR).
Alle anderen Situationen als die unter Punkt 7 genannten. Konsum von Drogen, Betäubungsmitteln, nicht von einem Arzt verschriebenen Medikamenten, Betrunkenheit, vorsätzliche Handlung und Arglist, Bewusste Missachtung von amtlichen Verboten, Selbstmord, Selbstmordversuch oder Selbstverstümmelung.